1. Mündliche
Erstberatungen
- Zur Identifizierung von relevanten Bewertungsfragen i.Z.m. Ansprüchen
- Zur Erläuterung von allgemeinen Bewertungsproblemen (z.B. Bewertungen Dritter)
- Zur Interpretation von Jahresabschlüssen.
2. Parteigutachten zu
Unternehmensbewertungen
- Erstellung eigener Bewertungsgutachten
- Erstellung von Gegengutachten zu Gerichts- und Parteigutachten Dritter
- Analyse von Gerichts- und Parteigutachten Dritter mit dem Aufzeigen von bewertungstheoretischen Argumentationslinien für den
Rechtsstreit.
2. Kurzanalyse von
Abfindungsansprüchen
- Quick Check zur Beurteilung der Angemessenheit von Abfindungen
- Kostensensitive Analyse in iterativen Schritten nach ihren Vorgaben
- Aufzeigen von stichhaltigen bewertungstheoretischen Argumenten zur Auseinandersetzung mit einer gegnerischen
Partei.
3. Analyse von Jahresabschlüssen und
Unternehmensplanungen
- Aufzeigen von stichhaltigen bewertungstheoretischen Argumenten für eine Diskussion mit einem Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater
oder zur Auseinandersetzung mit einer gegnerischen Partei
- Ableitung bereinigter Jahresergebnisse als Basis für Wertüberlegungen
- Plausibilisierung von Unternehmensplanungen
- Plausibilisierung eines nachhaltigen Ergebnisses.
4. Bewertungen im Familien- und
Erbrecht
Bewertungsfragen bei Ehescheidungen oder Erbfällen
(Pflichtteile) werden analysiert und ein potenzieller Einigungsbereich fachgerecht begründet sowie im gewünschten Berichtsformat (mündlich, brieflich, gutachterlich)
aufgezeigt.
Zur kostensensitiven Analyse kann
zunächst ein Quick Check erfolgen. Weitere Analysen können in iterativen Schritten mit der Kommunizierung von Zwischenergebnissen folgen.