Vereinfachtes steuerliches Ertragswertverfahren nach BewG
versus Bewertung nach dem Standard IDW S 1
Der steuerliche Kapitalisierungsfaktor (Barwertfaktor) von 13,75 ist gerade bei KMU nicht unbedingt vorteilhafter als ein nach dem Standard IDW S 1 abgeleiteter Barwertfaktor aus periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätzen. Ein Vergleich der beiden Methoden lohnt sich im Zuge der Ableitung einer steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Das folgende Beispiel zeigt exemplarisch zum Stichtag 20.02.2020 die Vorteilhaftigkeit eines Kapitalisierungszinssatzes nach dem Standard IDW S 1 gegenüber dem steuerlichen Kapitalisierungsfaktor von 12,82.
Diese Vorteilhaftigkeit erhöht sich zusätzlich, wenn für das konkrete Bewertungsobjekt Beta-Faktoren größer als 1,0 zur Anwendung kommen oder die Kapitalmarktzinsen und damit auch der Basiszinssatz steigt.
Muster-GmbH (KMU) | Kapitalisierungszinssatz nach IDW S 1 | ||||||
Kapitalisierungszinssatz | Planungszeitraum | TV | |||||
2020 | 2021 | 2022 | 2023 ff. | ||||
Basiszinssatz 20.02.2020, gerundet | 0,20% | 0,20% | 0,20% | 0,20% | |||
Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern | 8,00% | 8,00% | 8,00% | 8,00% | |||
Beta-Faktor (relevered)1 | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 1,00 | |||
Risikozuschlag | 8,00% | 8,00% | 8,00% | 8,00% | |||
Wachstumsabschlag | -0,50% | ||||||
Kapitalisierungszinssatz | 8,20% | 8,20% | 8,20% | 7,70% | |||
Summe Barwertfaktoren nach IDW S 1 | 12,82 | 0,9242 | 0,8542 | 0,7894 | 10,2524 | ||
Barwertfaktor nach Bewertungsgesetz | 13,75 | ||||||
korrespondierende Zinssätze nach BewG | 7,27% | 7,27% | 7,27% | 7,27% | |||
1 beispielhafte Annahme zur Abbildung des unternehmensspezifischen Risikos | |||||||
Unternehmensbewertung
Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich aus den zukünftig zu erwartenden Nettozuflüssen
an die Unternehmenseigner. In der Vergangenheit realisierte Ergebnisse dienen nur zur
Plausibilisierung zukünftig erwarteter Ergebnisse. Der Unternehmenswert ermittelt sich als
Barwert dieser zukünftigen Ergebnisse durch Anwendung eines Kapitalisierungszinssatzes.
Bewertung über Multiples
Eine vereinfachende überschlägige Unternehmensbewertung kann auch über sog. Multiplikator-
verfahren erfolgen. Dabei wird typischerweise eine Erfolgskennzahl wie z.B. EBIT mit aus der
Branche oder Vergleichs unternehmen abgeleitetem Multiples bewertet. Hierbei ist insbesondere
zu beachten, dass die Erfolgskennzahl um ungewöhnliche und nicht nachhaltig wirkende
Einflüsse bereinigt wird.
Wert und Preis eines Unternehmens
Der Preis eines Unternehmens bildet sich aus Angebot und Nachfrage. Für die Strategie von
Preisverhandlungen sind daher subjektive Grenzpreise von besonderem Interesse. Über eine
Unternehmensbewertung können auch subjektive Unternehmenswerte als Preisvorstellungen v
von Verkäufer und Käufer ermittelt werden.
Über das Bewertungsobjekt insbesondere benötigte Informationen
Auftrag
Der Bewertungsanlass und die Funktion des Bewerters (objektivierter Gutachter oder
subjektiver Berater) bestimmen wesentlich den Umfang der Bewertungsarbeiten. Für
eine zielgenaue Leistung bei transparenten Kosten ist es essentiell, den Auftragsinhalt
gemeinsam sorgfältig abzustimmen.